
Kinderschutz
Hier geht es darum, einen Schutzschirm für die Kinder und Jugendliche, die in Thüringer Vereinen betreut werden, aufzuspannen und Betreuer, Übungsleiter, Trainer und Vorstandsmitglieder zu sensibilisieren. Denn sexualisierte Gewalt und sexueller Missbrauch sind überall anzutreffen - leider auch im Sport.
Der Landessportbund Thüringen und die Thüringer Sportjugend unterstützen und beraten Kreis- und Stadtsportbünde, Sportfachverbände sowie Sportvereine in Fragen der Prävention und des Erkennens sexualisierter Gewalt im Sport und den Handlungsmöglichkeiten. Wenn es dennoch zu Krisen- und Verdachtsfällen kommt, steht den Mitgliedsorganisationen der LSB zur Seite und gibt konkrete Hilfestellung. Gemeinsam finden wir eine sensible Lösung für alle Beteiligten.
Nicht die Tatsache, dass es in der eigenen Organisation zu Übergriffen kommen kann, diskreditiert einen Sportverein, sondern allenfalls ein zu sorgloser Umgang damit.
Schweigen schützt die Falschen
Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht:
- Prävention
- Sensibilisierung
- Beratung
Unser Maßnahmepaket besteht aus mehreren Komponenten:
- Erklärung zum Kinderschutz des Landessportbundes Thüringen e.V., der Thüringer Sportjugend und ihren Mitgliedsorganisationen
- dem Ehrenkodex
- dem erweiterten Führungszeugnis
- dezentrale Fortbildungsangebote
- Handlungsempfehlungen
- Informationsmaterialien
- Hilfestellung und Beratung z.B. bei der Umsetzung eines Präventionskonzeptes
Warum Kinderschutz wichtig ist:
Alle Maßnahmen dienen nicht nur dem wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen, sondern auch dem Schutz des Sportvereins vor entsprechenden Risiken und Imageschäden. Sie sind zudem ein Qualitätsmerkmal des Sports für Eltern.

Steffen Sindulka
Mitarbeiter Schutz vor interpersoneller Gewalt/ Kinderschutz im Thüringer Sport
Präventionssiegel „Sportverein aktiv im Kinderschutz“
Zeigen Sie das Engagement Ihres Vereins im Bereich Kinderschutz öffentlich mit dem Präventionssiegel "Sportverein aktiv im Kinderschutz". Setzen Sie ein Zeichen des Vertrauens und verweisen Sie zugleich auf die Qualität des Vereins.
Im Rahmen der Erklärung zum Kinderschutz bieten der Landessportbund und die Thüringer Sportjugend interessierten Vereinen und Verbänden die Möglichkeit, sich für das personalisierte Präventionssiegel zu bewerben. Das Siegel ist für fünf Jahre gültig und kann im Rahmen einer ReZertifizierung erneut erworben werden.
Welchen Nutzen haben wir als Sportverein/ -verband?
Sportvereine und –verbände haben die Pflicht, die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendliche bestmöglich zu schützen. Neben der aktiven Auseinandersetzung mit möglichen Präventionsmaßnahmen im eigenen Verein/ Verband ergeben sich weitere Vorteile:
- Präventionssiegel als Qualitätskriterium im Vereins-/ Verbandsleben
- Sensibilisierung der Vereinsverantwortlichen zu einem schwierigen Thema
- Möglichkeit der aktiven Nachwuchsgewinnung
- Entscheidungskriterium für Eltern und ihre Kinder
- Aufbau eines Netzwerkes vor Ort
So läuft die Bewerbung:


Qualifizierung „Kinderschutzverantwortliche*r im Sportverein“
Um für das Thema Kinderschutz gewappnet und gut informiert zu sein, bietet der LSB die Qualifizierung als „Kinderschutzverantwortliche*r im Sportverein“ an. Es geht um Prävention, Intervention und konkrete Konzepte für den jeweiligen Verein oder Verband.
Inhalte des Workshops:
- Sensibilisierung für das Thema
- sexualisierte Gewalt – Definition, Ausmaß und Formen
- Sensibilisierung für die Situation im Sportverein
- spezifische Bedingungen im Sport
- Präventionskonzept im Sportverein
- Intervention
- Präventionssiegel „Sportverein aktiv im Kinderschutz“
Hilfe und Rat für Sportvereine
Hilfe für Betroffene: Safe Sport e.V. - unabhängige Ansprechstelle
Von sexualisierter, psychischer und physischer Gewalt im Sport betroffene Athlet*innen aus dem Profi- oder Breitensport können sich bei der unabhängigen bundesweiten Ansprechstelle "Safe Sport" telefonisch, online oder auch persönlich vor Ort Hilfe holen.
Das Beratungsangebot umfasst psychosoziale Unterstützung, juristische Beratung und akute Krisenintervention.
Die Beratung ist möglich telefonisch unter der Hotline 08001122200, vor Ort persönlich in der Ansprechstelle Safe Sport, Petersburger Str. 94, 10247 Berlin sowie online über eine datensichere Plattform:
Der Weg zum Schutzkonzept - bis 2029 verpflichtend
In Thüringen wird ein Schutzrahmen verbindlich: Alle Sportvereine und -verbände müssen bis Anfang 2029 ein eigenes Schutzkonzept entwickeln und anwenden. Die Umsetzung ist machbar – und sie findet nicht allein statt. Landessportbund und Thüringer Sportjugend begleiten, beraten, qualifizieren und senken Hürden auf dem Weg zur Umsetzung.
„Schutzkonzepte bilden das Fundament eines sicheren und fairen Sports. Sie schützen Athlet*innen – insbesondere Kinder und Jugendliche – vor Grenzverletzungen und Gewalt“, betont Prof. Dr. Stefan Hügel, Präsident des LSB Thüringen.
Zentrale Elemente eines Schutzkonzepts sind u. a.:
- Risiko- und Potentialanalyse: Wo liegen Risiken? Welche Schutzfaktoren gibt es bereits?
- Ansprechpartner*innen im Verein: Vertrauenspersonen (m/w) für Prävention und Verdachtsfälle.
- Regelungen in Satzung und Ordnungen: Klare Positionierung gegen Gewalt und Grenzverletzungen.
- Überprüfung und Qualifizierung: z. B. erweitertes Führungszeugnis, regelmäßige Schulungen.
- Interventions- und Beschwerdewege: klare Abläufe, niedrigschwellige Meldesysteme.
- Schutzkriterien in Lizenz- und Verbandsstrukturen: z. B. Ehrenkodex oder Führungszeugnis als Voraussetzung.
Was Vereine jetzt schon konkret tun können:
- aktuellen Stand prüfen (Satzung, Ordnungen, Regelungen)
- Risikoanalyse starten (trainingsbegleitende Situationen, Fahrdienste, Medien etc.)
- Ansprechpartner*innen benennen
- Qualifizierungen planen (z. B. Umgang mit Grenzverletzungen, digitaler Raum, Inklusion)
- Beschwerde- und Interventionsprozesse aufsetzen
- Maßnahmen in Satzung & Jugendordnung verankern
- Unterstützungsangebote von LSB und THSJ nutzen

Online-Sprechstunde „Thüringer Kinderschutzkonzept“
Die Erstellung eines Schutzkonzepts kann komplex sein – das Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie gibt Tipps - jeden ersten Donnerstag (9:00-11:00 Uhr) sowie jeden dritten Donnerstag (16:00-18:00 Uhr) im Monat. Im Vorfeld können Fragen eingereicht werden.











