Profil 4: Jugenderholung
Die Thüringer Sportjugend bietet Jugenderholungsmaßnahmen sowie deren Förderung an. Ziel soll die Erholung von alltäglicher Belastung und eine aktive Freizeitgestaltung junger Menschen sein.
Die Thüringer Sportjugend bietet die Bezuschussung von Jugenderholungsmaßnahmen als eine Leistung der Jugendhilfe zur Förderung der Jugendarbeit (§ 11 KJHG) an. Jedes Jahr nutzen über 1.500 Kinder und Jugendliche die Angebote der durch die Sportjugenden der Thüringer Sportvereine, Sportfachverbände sowie Kreis- und Stadtsportbünde organisierten Ferienfreizeiten. Das zeigt deutlich, Kinder- und Jugenderholung stellt ein wichtiges Aufgabenfeld jugendverbandlicher Arbeit dar. Die Angebote der Thüringer Sportjugend und ihrer Untergliederungen sind eine Antwort auf die Sehnsucht vieler Kinder und Jugendlichen nach Abenteuer und spontanen Erlebnissen in einer "verregelten Welt".
Unsere Maßnahmen fördern neben dem Hauptanliegen einer erholsamen, erlebnisreichen und aktiven Feriengestaltung auch das Verständnis und die Verantwortung für Heimat, Natur und Umwelt, fördern soziales Lernen und soziale Verhaltensweisen und tragen zur Entfaltung von Kreativität und dem Abbau von Gewaltpotenzial bei.
Kinder und Jugendliche können dabei die Jugenderholungen aktiv mitbestimmen und gestalten. Damit erfüllen die Kinder- und Jugendfreizeiten eine wichtige Entwicklungsaufgabe hinsichtlich der Stärkung ihres Selbstwertgefühls und der Ausprägung von Selbstbewusstsein.
Ziele im Rahmen der Jugenderholungsmaßnahmen:
- Weiterführung der breiten Ferienangebote der Träger aus den Jugendleitungen der Kreis- und Stadtsportbünde, der Thüringer Sportfachverbände und der Vereine unter Beachtung der Individualität, das heißt das Besondere jeder angebotenen Maßnahme muss noch mehr in den Vordergrund rücken
- Programminhalte unter Berücksichtigung neuer Trends weiterhin attraktiv, abwechslungsreich und altersspezifisch gestalten
- Bindung der Vereins-, Kreis-, Stadt- und Verbandssportjugenden als verlässliche Kooperationspartner
- Einsatz ausgebildeter und kompetenter Betreuer
Förderung von Maßnahmen
1. Maßnahmen der Kreise/ Städte/ Sportfachverbände/ Vereine (landesweit):
- Ausschreibung im Jahresprogramm
- offen für Vereins-/Nicht-Vereinsmitglieder
- mindestens vier Übernachtungen/ maximal 14 Tage
- An-/Abreise = 1 Tag
- mindestens zwölf Teilnehmende (die noch nicht 27 Jahre alt sind) / maximal 60 Teilnehmende
- je angefangene sieben Teilnehmende kann ein Betreuender gefördert werden
- Tagessatz: bis zu 10,00 Euro pro Tag und Teilnehmenden
- Antragsfrist: 31. Oktober für das Folgejahr
2. Maßnahmen der Sportfachverbände:
- Vorlage des Programms
- mindestens zwei Übernachtungen/ maximal 14 Tage
- An-/Abreise = 1 Tag
- mindestens zehn Teilnehmende (die noch nicht 27 Jahre alt sind) / maximal 40 Teilnehmende
- je angefangene sieben Teilnehmende kann ein Betreuender gefördert werden
- Tagessatz: bis zu 8,00 Euro pro Tag und Teilnehmenden
- Antragsfrist: spätestens 6 Wochen vor Maßnahmebeginn (für Maßnahmen, die bis inkl. Mai stattfinden) bzw. bis zum 31. März (für Maßnahmen, die ab Mitte Mai stattfinden)