
Vergünstigungen
Ehrenamtliche Tätigkeit sowie die Mitgliedschaft im Landessportbund Thüringen und damit auch in der Thüringer Sportjugend lohnen und bringen Vergünstigungen mit sich!
Vergünstigung für ehrenamtliche Tätigkeit:
Die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement soll auch für Inhaber der Jugendleitercard (JuLeiCa) zum Ausdruck gebracht werden. Deshalb übernimmt die Thüringer Sportjugend als Ehrenamtsförderung die Kosten der Ausstellung oder Verlängerung der Juleica.
An die Jugendleitercard sind folgende Vergünstigungen gekoppelt:
- Die Möglichkeit der Antragstellung auf unbezahlte Freistellung im Rahmen der Tätigkeit in der Jugendarbeit (Freizeiten, Jugendbildung) mit einer staatlichen Entschädigung
- Preisnachlass bei der Nutzung aller Jugendherbergen in Thüringen (bitte individuell nachfragen)
DJH-Gruppenkarten:
Die Thüringer Sportjugend ist Mitglied im Deutschen Jugendherbergswerk (DJH). Deshalb können die Vereine, Verbände und Kreise bei Bedarf, das heißt wenn sie mit Kinder- und Jugendgruppen Jugendherbergen nutzen wollen, die DJH-Gruppenkarte beantragen. Mit dieser Gruppenkarte weisen die Gruppenleiter die Mitgliedschaft im DJH nach und ermöglichen den Teilnehmern der Gruppenfahrt den Aufenthalt in allen Jugendherbergen. Die Gruppenkarte ist nicht personenbezogen und kann bei Bedarf innerhalb des Vereins, Kreises oder Verbandes ausgetauscht beziehungsweise ausgeliehen werden. Die DJH-Gruppenkarte ist international gültig. Sie gilt immer bis zum 31. Januar des folgenden Jahres. Informationen zu allen Jugendherbergen gibt es hier.
Wichtig:
Die Gruppe muss im Inland aus mindestens vier und im Ausland aus mindestens zehn Personen (einschließlich Gruppenleiter) bestehen.
Beantragung der DJH-Gruppenkarte
Die Gruppenkarte kann vom Verein, Verband oder Kreis formlos bei der Thüringer Sportjugend unter 0361 34054-43 oder per Mail unter j.schilling@thuer-sportjugend.de beantragt oder in der Geschäftsstelle der Thüringer Sportjugend abgeholt werden.
Kiez-Card:
Die Thüringer Sportjugend ist Inhaber der KiEZ-Karte und Vertragspartner mit dem KiEZ. Diese Karte kann auf Antrag an Vereine, Kreis- und Stadtsportjugenden sowie Sportfachverbände weitergeben. Die KiEZ-Karte kann beliebig oft innerhalb der dreijährigen Gültigkeitsdauer eingesetzt werden. Alle Inhaber der KiEZ- Karte erhalten einheitlich für jeden zehnten Teilnehmer einen kompletten Freiplatz für Übernachtung, Vollpension und pauschale Programmleistungen. Nicht inbegriffen sind Kosten der An- und Abreise sowie zusätzliche Leistungsbuchungen vor Ort. Die genannten Freiplätze werden nur Schulen, Klassen, Vereine, Verbände, Kindertagesstätten, Horte, öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe, Kinder- und Jugendreiseveranstalter, Firmen, Familien- und Freizeitgruppen gewährt, wenn diese auch Vertragspartner der Buchung mit dem KiEZ sind. Die KiEZ-Karte wird in den teilnehmenden KiEZ der Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Thüringen anerkannt.
KiEZ in Brandenburg:
KiEZ Bollmannsruh, KiEZ Prebelow, KiEZ Inselparadies, KiEZ Frauensee, KiEZ Hölzerner See
KiEZ in Sachsen:
KiEZ "Am Braunsteich" Weißwasser, KiEZ "Querxenland" Seifhennersdorf, KiEZ "Am Filzteich" Schneeberg, KiEZ "Waldpark Grünheide", KiEZ "An der Grenzbaude" Sebnitz
KiEZ in Sachsen-Anhalt:
KiEZ Arendsee, KiEZ Friedrichsee
KiEZ in Thüringen:
KiEZ Ferienpark Feuerkuppe
Beantragung der KiEZ-Karte
Die KiEZ-Karte kann vom Verein, Verband oder Kreis bei der Thüringer Sportjugend unter 0361 34054-44 oder per Mail unter j.klier@thuer-sportjugend.de beantragt werden.