
Organe und Gremien der Thüringer Sportjugend
Ein Überblick.
Landesjugendausschuss
Der Landesjugendausschuss ist das oberste Organ der Thüringer Sportjugend. Dieser wird mindestens einmal jährlich einberufen.
Zusammensetzung:
- Mitglieder des Vorstandes
- jeweils einer*m Delegierten der Jugendleitungen der Sportfachverbände und
- jeweils zwei Delegierten der Jugendleitungen der Kreis- und Stadtsportbünde
Die Jugendleitungen der Anschlussorganisationen des LSB Thüringen, mit einer Jugendordnung, können mit einer beratenden Stimme eines*r Delegierten teilnehmen. Die Jugendleitungen der Vereine werden durch die Delegierten der Sportfachverbände, sowie Kreis- und Stadtsportbünde vertreten.
Aufgaben:
- Beratung von Grundsatzfragen
- Beschlussfassung über den Bericht des Vorstandes
- Beschlussfassung über den Haushaltsabschluss des vorangegangenen Geschäftsjahres
- Beschlussfassung über die Haushaltsplanung für das kommende Geschäftsjahr
- Entlastung des Vorstandes
- Wahl der Beisitzer*innen
- Nachwahl zu offenen Vorstandspositionen
- Wahl der Delegierten für die Vertretung der Thüringer Sportjugend in der Deutschen Sportjugend und im Landesjugendring Thüringen
Landesjugendtag (Landesjugendausschuss im Jahr des Landessporttages vom LSB Thüringen)
In den Jahren des Landessporttages vom LSB Thüringen, in der Regel alle drei Jahre, heißt die Versammlung nicht Landesjugendausschuss, sondern Landesjugendtag. Dieser wird 40 bis 100 Tage vor dem Landessporttag durchgeführt. Ergänzend zu den Tätigkeiten, die sich aus dem Aufgabenbereich des Landesjugendausschusses ergeben, werden dann folgende zusätzliche Aufgaben erfüllt:
- Beschlussfassung über Änderungen der Jugendordnung
- Wahl des Vorstandes
Zusammensetzung:
- Mitglieder des Vorstandes
- 90 Delegierte der Jugendleitungen der Sportfachverbände und
- Jugendleitungen der Anschlussorganisationen des LSB Thüringen - mit einer Jugendordnung - können mit einer beratenden Stimme eines*r Delegierten teilnehmen
Vorstand
Zusammensetzung:
- dem Vorsitzenden
- zwei stellvertretenden Vorsitzenden
- dem Vorstandsmitglied Finanzen
- bis zu vier Beisitzer*innen
Der*die Vorsitzende, die zwei stellvertretenden Vorsitzenden und das Vorstandsmitglied Finanzen werden vom Landesjugendtag für die Dauer von drei Jahren gewählt.
Die Beisitzer*innen werden für die Dauer von einem Jahr gewählt.
Die Beisitzer*innen sowie mindestens ein*e stellvertretende*r Vorsitzende*r sollten zum Zeitpunkt der Wahl noch nicht 27 Jahre alt sein.
Dem Vorstand der THSJ gehört die*der Leiter*in des Geschäftsbereiches Sportjugend mit beratender Stimme an.
Aufgaben:
- befasst sich mit allen Kinder- und Jugendangelegenheiten des LSB Thüringen
- erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Satzung des LSB Thüringen und dieser Jugendordnung
- sorgt für die Umsetzung der Beschlüsse des Landesjugendausschusses
- führt die THSJ und vertritt jugend- und sportpolitische Zielsetzungen der THSJ nach innen und außen
Der Vorstand trifft sich regelmäßig etwa zehn Mal im Jahr und führt mit dem Geschäftsbereich jährlich eine Klausurtagung durch.