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Fördermöglichkeiten

Voraussetzung für eine Förderung ist die Vorlage einer Jugendordnung. Bei Erstantrag ist die Jugendordnung zwingend einzureichen.

Die Vergabe, Verwendung und Nachweisführung dieser Zuwendungen unterliegen:

  • der Vergaberichtlinie und Zuwendungsordnung der THSJ zur Haushalts-Obergruppe 66
  • den Richtlinien des Landesjugendförderplanes (RL-LJFP) des Freistaates Thüringen
  • der Landeshaushaltsordnung (LHO)


Für eine korrekte Beantragung ist es unbedingt erforderlich, die Zuwendungsordnung und Vergaberichtlinie der Thüringer Sportjugend einzusehen, um alle Bedingungen beziehungsweise Regeln berücksichtigen zu können.

Auszug aus der Vergaberichtlinie Punkt I: Jugendbildung

1. Tagesveranstaltungen der Kreise/ Städte/ Sportfachverbände/ Vereine:

  • Vorlage beziehungsweise Einreichung der Tagesordnung oder des Lehrplanes
  • mindestens zehn Teilnehmende/ höchstens 40 Teilnehmende

Tagessätze

  • bei landesweiter Ausschreibung, das heißt Ausschreibung im Jahresprogramm bis zu 10,00 Euro pro Tag/ Teilnehmenden
  • ansonsten: mindestens 8 Teilnehmende bis zu 8,00 Euro pro Tag/ TN

Alternativ zu den oben genannten Tagessätzen können Zuwendungen für Honorare bis maximal zehn Lehreinheiten mit bis zu je 15,00 Euro pro Stunde pro Referent*in beantragt werden.

Susanne Schulze

Referentin Jugendbildung, Jugendpolitik

Antragstermine:

  • bei landesweiter Ausschreibung bis zum 31. Oktober für das Folgejahr an die THSJ
  • ansonsten bis sechs Wochen vor Maßnahmebeginn an die THSJ

2. Lehrgänge der Kreise/ Städte/ Sportfachverbände/ Vereine:

  • mindestens zwei Tage
  • höchstens 40 Teilnehmende je Maßnahme
  • Wochenendlehrgang
  • An- und Abreisetag gelten als ein Tag, wenn Lehrgangsbeginn nach 12 Uhr und Ende vor 14 Uhr
  • Vorlage des detaillierten Lehrgangsplanes

Tagessätze

  • bei landesweiter Ausschreibung, das heißt Ausschreibung im Jahresprogramm:

          - mindestens zehn Teilnehmende bis zu 20,00 Euro pro Tag/ Teilnehmende

  • ansonsten mindestens acht Teilnehmende

          - bis zu 15,00 Euro pro Tag/ TN (mit Übernachtung)
          - bis zu 10,00 Euro pro Tag/ TN (ohne Übernachtung)

Für die Förderung aller Bildungsbereiche nach den Ziffern 1.-3. gilt:

  • je angefangene sieben Teilnehmende kann ein Betreuender gefördert werden
  • pro Träger können maximal fünf landesweite und fünf regionale Maßnahmen gefördert werden