
Fördermöglichkeiten
Voraussetzung für eine Förderung ist die Vorlage einer Jugendordnung. Bei Erstantrag ist die Jugendordnung zwingend einzureichen.
Die Vergabe, Verwendung und Nachweisführung dieser Zuwendungen unterliegen:
- der Vergaberichtlinie und Zuwendungsordnung der THSJ zur Haushalts-Obergruppe 66
- den Richtlinien des Landesjugendförderplanes (RL-LJFP) des Freistaates Thüringen
- der Landeshaushaltsordnung (LHO)
Für eine korrekte Beantragung ist es unbedingt erforderlich, die Zuwendungsordnung und Vergaberichtlinie der Thüringer Sportjugend einzusehen, um alle Bedingungen beziehungsweise Regeln berücksichtigen zu können.
Auszug aus der Vergaberichtlinie Punkt I: Jugendbildung
1. Tagesveranstaltungen der Kreise/ Städte/ Sportfachverbände/ Vereine:
- Vorlage beziehungsweise Einreichung der Tagesordnung oder des Lehrplanes
- mindestens zehn Teilnehmer/ höchstens 40 Teilnehmer
Tagessätze
- bei landesweiter Ausschreibung, das heißt Ausschreibung im Jahresprogramm:
- unter/ bis 6 Stunden bis zu 7,00 Euro pro Tag/ Teilnehmer
- über 6 Stunden bis zu 8,00 Euro pro Tag/ Teilnehmer
- ansonsten:
- unter/ bis 6 Stunden bis zu 5,00 Euro pro Tag/ Teilnehmer
- über 6 Stunden bis zu 6,00 Euro pro Tag/ Teilnehmer
Alternativ zu den oben genannten Tagessätzen können Zuwendungen für Honorare bis maximal zehn Lehreinheiten mit bis zu je 15,00 Euro pro Stunde pro Referent beantragt werden.
Antragstermine:
- bei landesweiter Ausschreibung bis zum 15. September für das Folgejahr an die THSJ
- ansonsten bis sechs Wochen vor Maßnahmebeginn an die THSJ
2. Lehrgänge der Kreise/ Städte/ Sportfachverbände/ Vereine:
- mindestens zwei Tage
- höchstens 40 Teilnehmer je Maßnahme
- Wochenendlehrgang
- An- und Abreisetag gelten als ein Tag, wenn Lehrgangsbeginn nach 10 Uhr und Ende vor 16 Uhr
- Vorlage des detaillierten Lehrgangsplanes
Tagessätze
- bei landesweiter Ausschreibung, das heißt Ausschreibung im Jahresprogramm:
- mindestens zehn Teilnehmer bis zu 15,00 Euro pro Tag/ Teilnehmer (mit Übernachtung) oder
bis zu 10,00 Euro pro Tag/ Teilnehmer (ohne Übernachtung)
- ansonsten:
- mindestens zehn Teilnehmer Verbände/Kreise bis zu 10,00 Euro pro Tag/ Teilnehmer (mit Übernachtung)
- bis zu 7,00 Euro pro Tag/ Teilnehmer (ohne Übernachtung)
- Sonderregelungen für Vereine:
- bis zu 8,00 Euro pro Tag/ Teilnehmer (mit Übernachtung)
- bis zu 6,00 Euro pro Tag/ Teilnehmer (ohne Übernachtung)
Für die Förderung aller Bildungsbereiche nach den Ziffern 1.-3. gilt:
- je angefangene sieben Teilnehmer kann ein Betreuer gefördert werden
- pro Träger können maximal fünf landesweite und fünf regionale Maßnahmen gefördert werden
3. Seminare der Kreise/ Städte/ Sportfachverbände/ Vereine:
- mindestens an drei Nachmittagen oder Abenden mit gleichem Teilnehmer-Kreis
- mindestens acht Teilnehmer und mindestens zwei Stunden pro Tag/ Abend/ höchstens 40 Teilnehmer je Maßnahme
- Vorlage des Lehrgangsplanes/ Kursprogramms
Tagessätze
- bei landesweiter Ausschreibung, das heißt Ausschreibung im Jahresprogramm:
- bis zu 6,00 Euro pro Tag/ Teilnehmer
- ansonsten:
- bis zu 5,00 Euro pro Tag/ Teilnehmer