
Fördermöglichkeiten
Voraussetzung für eine Förderung ist die Vorlage einer Jugendordnung. Bei Erstantrag ist die Jugendordnung zwingend einzureichen.
Die Vergabe, Verwendung und Nachweisführung dieser Zuwendungen unterliegen:
- der Vergaberichtlinie und Zuwendungsordnung der THSJ zur Haushalts-Obergruppe 66
- den Richtlinien des Landesjugendförderplanes (RL-LJFP) des Freistaates Thüringen
- der Landeshaushaltsordnung (LHO)
Für eine korrekte Beantragung ist es unbedingt erforderlich, die Zuwendungsordnung und Vergaberichtlinie der Thüringer Sportjugend einzusehen, um alle Bedingungen beziehungsweise Regeln berücksichtigen zu können.
Auszug aus der Vergaberichtlinie Punkt I: Jugendbildung
1. Tagesveranstaltungen der Kreise/ Städte/ Sportfachverbände/ Vereine:
- Vorlage beziehungsweise Einreichung der Tagesordnung oder des Lehrplanes
- mindestens zehn Teilnehmende/ höchstens 40 Teilnehmende
Tagessätze
- bei landesweiter offener Ausschreibung bis zu 10,00 € pro Tag/TN
- ansonsten bis zu 8,00 € pro Tag/TN
- alternativ zu den o. g. Tagessätzen können Zuwendungen für Honorare bis max. 10 Lehreinheiten mit bis zu je 20,00 €/Std. pro Referent*in beantragt werden
Antragstermine:
- bei landesweiter Ausschreibung bis zum 31. Oktober für das Folgejahr an die THSJ
- ansonsten bis sechs Wochen vor Maßnahmebeginn an die THSJ
2. Lehrgänge der Kreise/ Städte/ Sportfachverbände/ Vereine:
- Dauer: mindestens 2 Tage
- jeder Maßnahmentag zählt als ein zuschussfähiger Programmtag, sofern mindestens eine inhaltliche Programmeinheit und keine reine Schlaf- oder Essenszeit stattgefunden hat.
Tagessätze
- bei landesweiter offener Ausschreibung bis zu 20,00 € pro Tag/TN
- ansonsten bis zu 15,00 € pro Tag/TN (mit ÜN)
- bis zu 10,00 € pro Tag/TN (ohne ÜN)
Für die Förderung aller Bildungsbereiche gilt:
- je angefangene sieben Teilnehmende kann ein Betreuender gefördert werden
- pro Träger können maximal fünf landesweite und fünf regionale Maßnahmen gefördert werden

