Jugendleiter-Card (JuLeiCa)
Die Jugendleiter*in-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis in der Jugendarbeit - für alle, die sich regelmäßig ehrenamtlich im Sportverein oder in Maßnahmen - zum Beispiel als Ferienbetreuer*innen beziehungsweise in Freizeiten - engagieren wollen.
In den entsprechenden Aus- und Fortbildungskursen als Voraussetzung zur Beantragung wird das nötige Rüstzeug und Basiswissen eines Kinder- und Jugendbetreuers vermittelt – als Einstieg vor allem für junge Leute und Schüler*innen, die sich künftig der Betreuung widmen wollen. Unsere Kurse beinhalten einen gesunden Mix aus Theorie und Praxis.
Ausbildung Jugendleitercard
Diese Ausbildung gibt Anregungen für eine moderne, abwechslungsreiche und praktische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Pädagogische und organisatorische Fähigkeiten sowie Fähigkeiten aus dem Bereich des Jugendsports und der sportübergreifenden Jugendarbeit werden vermittelt. Auch die Entwicklung sozialer Kompetenzen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie die Förderung aktiver Beteiligung an der Vereinsjugendarbeit soll durch diese Angebote unterstützt werden und auf die Interessensvertretung und Übernahme von Verantwortung vorbereiten. Verstärken soll die Ausbildung weiterhin die Handlungssicherheit der Jugendleiter und das Umsetzen neuer Ideen in die Praxis. Betreuer von Kinder- und Jugendgruppen erhalten Anregungen für eine vielfältige und abwechslungsreiche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in den Vereinen.
Die Ausbildung qualifiziert:
- für die Planung und Durchführung von Aktivitäten für und mit Kindern und Jugendlichen
- für die Beratung, Betreuung, Förderung und Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen.
Die Jugendleiter-Card:
Ausbildungsdauer: 40 Lehreinheiten
Voraussetzungen: Teilnehmer*innen müssen mindestens 15 Jahre alt sein; Teilnahme an Erste-Hilfe-Lehrgang darf nicht länger als zwei Jahre her sein
Gültigkeit: drei Jahre
Verlängerung: Fortbildungen innerhalb der Gültigkeitsdauer der Card von 16 Lehreinheiten absolvieren (entspricht einem Umfang von acht Zeitstunden)