Zum Hauptinhalt springen

Neue Regelung für Förderung von Maßnahmen

Die Thüringer Sportjugend hat für das Jahr 2021 die Förderung für Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung sowie der Kinder- und Jugenderholung neu geregelt.

Außerschulische Jugendbildung:
1.
Die Tagessätze für mehrtägige landesweite Jugendbildungsmaßnahmen werden um fünf auf 20 Euro erhöht.
2.
Die Tagessätze für mehrtägige Jugendbildungsmaßnahmen (auch ohne Übernachtung) werden für alle Antragsteller (Kreise, Vereine und Verbände) auf 13 Euro erhöht.

Für bereits beantragte Maßnahmen gilt:
• Wir ermöglichen allen Antragstellern eine Änderung ihrer bereits eingereichten Antragsunterlagen.
• Wir erbitten einen neuen Antrag und sofern sich am Bildungsprogramm Änderungen ergeben, auch dieses.
• Sollten sich terminliche Verschiebungen von Maßnahmen schon jetzt abzeichnen, dann bitte diese gleich in den Antrag aufnehmen und das geplante Programm beifügen.

Bei neuen Anträgen bleibt es beim bewährten Verfahren. Wir verkürzen ebenso die Antragsfrist, diese muss jedoch vor Maßnahmebeginn erfolgen. Ansprechpartnerin ist Jeanette Schilling telefonisch unter 0361 34054-43 oder per E-Mail.

Kinder- und Jugenderholung
1. Festlegung des erhöhten Tagessatzes für landesweite Maßnahmen 2021 von sechs auf zehn Euro
2. Festlegung des erhöhten Tagessatzes für Verbandsmaßnahmen 2021 von fünf auf neun Euro

Für bereits beantragte Maßnahmen ermöglichen wir allen Antragstellern eine Änderung ihrer bereits eingereichten Antragsunterlagen und erbitten einen neuen Antrag. Ansprechpartnerin ist Susanne Schulze telefonisch unter 0361 34054-44 oder per E-Mail.