
Förderung
Der Vorstand der Thüringer Sportjugend trifft in Einzelfällen Entscheidungen zu Projektförderungen.
Für Projekte in diesem Profil gibt es zwar keinen speziellen Haushaltstitel, in dem die Thüringer Sportjugend finanzielle Mittel einstellen konnte, der Vorstand der THSJ kann aber nach Lage des Haushaltes (unverbrauchte Mittel anderer Haushaltspositionen) Einzelentscheidungen treffen. Voraussetzung ist ein formloser Antrag mit einer Projektbeschreibung und einem Kosten- und Finanzierungsplan. Zu beachten ist, dass es sich beim Projekt nicht um eine investive Maßnahme handeln darf. Auch eine institutionelle Förderung ist nicht möglich. Der Förderbetrag kann bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen, maximal jedoch 500 Euro.
Maßnahmen der Kreise/ Städte/ Sportfachverbände/ Vereine:
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- nur nichtinvestive Maßnahmen
- keine institutionelle Förderung
- nur Projektförderung
- 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, maximal 500 Euro
- Entscheidung durch Vorstand der THSJ