
Erholungs- und Bildungsmaßnahmen: bis 21. Oktober Förderung beantragen
Jetzt Fördermöglichkeiten und Jugendbildungsstätten der Thüringer Sportjugend entdecken! Ob Wochenendfahrt mit der Jugendmannschaft oder ein Ferienangebot für eure Grundschulkids: In den Jugendbildungsstätten der Thüringer Sportjugend (THSJ) treffen Sport, Spaß und Lernen aufeinander – mit passenden Fördermöglichkeiten für alle Thüringer Sportvereine.
DAS WIRD DURCH DIE THSJ UNTERSTÜTZT – UND SO EINFACH GEHT’S
Damit euer Verein Fördermittel der THSJ beantragen kann, braucht es nur:
- die Mitgliedschaft im Landessportbund Thüringen
- eine Jugendordnung (bei deren Erarbeitung wir auch gerne unterstützen)
- eine Idee für eine Maßnahme über den Übungsbetrieb hinaus
Als Thüringer Sportverein, der Mitglied der Thüringer Sportjugend (THSJ) ist, hast du gute Möglichkeiten, dir Jugendfreizeiten (Jugenderholung) oder Jugendbildungsmaßnahmen fördern zu lassen.
Maßnahmen der Jugenderholung (Freizeiten, Aufenthalte mit Übernachtung):
Hierzu gehören Fahrten und Freizeiten von Kinder- oder Jugendgruppen, die in Zelten, Hütten, Jugendherbergen oder anderen Jugendhäusern mit Übernachtung stattfinden. Ziel ist die Erholung und aktive Freizeitgestaltung.
- Ausschreibung im Bildungsportal „Unser Sportverein“
- offen für Vereins-/Nicht-Vereinsmitglieder
- mindestens zwei Übernachtungen/ maximal 14 Tage
- An-/Abreise = 1 Tag
- mindestens zwölf Teilnehmende (die noch nicht 27 Jahre alt sind) / maximal 60 Teilnehmende
- je angefangene sieben Teilnehmende kann ein Betreuender gefördert werden
- Tagessatz: bis zu 10,00 Euro pro Tag und Teilnehmende+Betreuungspersonen
- Antragsfrist: 31. Oktober für das Folgejahr
Maßnahmen der Jugendbildung (Lehrgänge, Tagesveranstaltungen):
Zuwendungsfähig sind Tagesveranstaltungen, Lehrgänge und Bildungsreisen, die unter einem bestimmten fachübergreifenden Thema Fragen der Jugendbildung behandeln und entsprechend methodisch aufgebaut sind.
Tagesveranstaltungen der Kreise/ Städte/ Sportfachverbände/ Vereine:
- Vorlage beziehungsweise Einreichung der Tagesordnung oder des Lehrplanes
- bei landesweiter Ausschreibung, das heißt Ausschreibung im Bildungsportal „Unser Sportverein“ bis zu 10,00 Euro pro Tag/ Teilnehmende+ Betreuungspersonen
- ohne landesweite Ausschreibung bis zu 8,00€
Alternativ zu den oben genannten Tagessätzen können Zuwendungen für Honorare bis maximal zehn Lehreinheiten mit bis zu je 20,00 Euro pro Stunde und pro Referent*in beantragt werden.
Lehrgänge und Jugendbildungen der Kreise/ Städte/ Sportfachverbände/ Vereine:
- mindestens zwei Tage
- jeder Maßnahmetag zählt als ein zuschussfähiger Programmtag, sofern mindestens eine inhaltliche Programmeinheit und keine reine Schlaf- oder Essenszeit stattgefunden hat.
- Vorlage des detaillierten Lehrgangsplanes
- bei landesweiter Ausschreibung, das heißt Ausschreibung im Bildungsportal „Unser Sportverein“ bis zu 20,00 Euro pro Tag/ Teilnehmende+ Betreuungspersonen
- bei nicht landesweiter Ausschreibung:
- bis zu 15,00 Euro pro Tag/ TN (mit Übernachtung)
- bis zu 10,00 Euro pro Tag/ TN (ohne Übernachtung)
Antragstermine:
- bei landesweiter Ausschreibung bis zum 31. Oktober für das Folgejahr an die THSJ
- ansonsten bis sechs Wochen vor Maßnahmebeginn an die THSJ

