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Organe und Gremien der Thüringer Sportjugend

Ein Überblick.

Die Organe der Thüringer Sportjugend sind:

Landesjugendtag

Landesjugendausschuss

Vorstand

Landesjugendtag

Der Landesjugendtag ist das oberste Organ der Thüringer Sportjugend. Er setzt sich zusammen aus

  • den Mitgliedern des Vorstandes
  • den 90 Delegierten der Jugendleitungen der Sportfachverbände und
  • den 90 Delegierten der Jugendleitungen der Kreis- und Stadtsportbünde.


Die Jugendleitungen der Vereine werden von den Jugendleitungen der Sportfachverbände beziehungsweise den Jugendleitungen der Kreis- und Stadtsportbünde vertreten. Die Jugendleitungen der Anschlussorganisationen des Landessportbundes Thüringen können mit einem Delegierten mit einer beratenden Stimme teilnehmen. Der Landesjugendtag ist 40 bis 100 Tage vor jedem ordentlichen Landessporttag des Landessportbundes Thüringen durchzuführen. Dies ist in der Regel alle drei Jahre.

Die Aufgaben des Landesjugendtages sind:

  • Beratung von Grundsatzfragen
  • Beschlussfassung über die Jugendordnung der Thüringer Sportjugend bzw. deren Veränderung
  • Beschlussfassung über Arbeitsschwerpunkte für die Tätigkeit des Vorstandes
  • Beschlussfassung über den Bericht des Vorstandes
  • Beschlussfassung über den Haushaltsabschluss des vorangegangenen Geschäftsjahres
  • Beschlussfassung über die Haushaltsplanung für das kommende Geschäftsjahr
  • Entlastung des Vorstandes
  • Neuwahl des Vorstandes
  • Wahl der Delegierten für die Vertretung der Thüringer Sportjugend in der Deutschen Sportjugend

Landesjugendausschuss

Der Landesjugendausschuss setzt sich zusammen aus

  • den Mitgliedern des Vorstandes
  • jeweils einem Delegierten der Jugendleitungen der Sportfachverbände und
  • jeweils zwei Delegierten der Jugendleitungen der Kreis- und Stadtsportbünde.


Der Landesjugendausschuss wird mindestens einmal jährlich einberufen.

Die Aufgaben des Landesjugendausschusses sind:

  • Beratung von Grundsatzfragen
  • Beschlussfassung über den Bericht des Vorstandes
  • Beschlussfassung über den Haushaltsabschluss des vorangegangenen Geschäftsjahres
  • Beschlussfassung über die Haushaltsplanung für das kommende Geschäftsjahr
  • Entlastung des Vorstandes
  • Nachwahl zu offenen Vorstandspositionen
  • Wahl der Delegierten für die Vertretung der Thüringer Sportjugend in der Deutschen Sportjugend.

Vorstand

Der Vorstand der THSJ setzt sich aus der*m Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Vorstandsmitglied Finanzen und bis zu vier Beisitzer*innen zusammen. Der*die Vorsitzende, die zwei stellvertretenden Vorsitzenden und das Vorstandsmitglied Finanzen werden vom Landesjugendtag für die Dauer von drei Jahren gewählt. Die Beisitzer*innen werden für die Dauer von einem Jahr gewählt. Die Beisitzer*innen sowie mindestens ein*e stellvertretende*r Vorsitzende*r sollten zum Zeitpunkt der Wahl noch nicht 27 Jahre alt sein. Dem Vorstand der THSJ gehört die*der Leiter*in des Geschäftsbereiches Sportjugend mit beratender Stimme an.

Der Vorstand führt die Thüringer Sportjugend, vertritt sie nach innen und nach außen, sorgt für die Durchsetzung der Beschlüsse des Landesjugendtages und des Landesjugendausschusses und achtet auf die Einhaltung der Satzung des Landessportbundes Thüringen und der Jugendordnung der THSJ.

Der Vorstand trifft sich regelmäßig etwa zehn Mal im Jahr und führt mit dem Geschäftsbereich jährlich eine Klausurtagung durch.